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Produkte zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber|Selbständig und Arbeitgeber|Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent|Arbeitgeber Set|Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Was sind Sozialleistungen Arbeitgeber?

    Was sind Sozialleistungen Arbeitgeber? Sozialleistungen Arbeitgeber sind Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt anbieten, um deren Wohlbefinden und Zufriedenheit zu steigern. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherung, Altersvorsorge, betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildungsmöglichkeiten oder auch flexible Arbeitszeitmodelle. Diese Leistungen dienen nicht nur dazu, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren, sondern auch um das Image des Unternehmens zu stärken und als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Sozialleistungen Arbeitgeber können je nach Unternehmen und Branche variieren und sind oft ein wichtiger Faktor bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung.

  • Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen?

    Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen? Ja, grundsätzlich können Arbeitgeber nicht einseitig vom Tarifvertrag abweichen. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Wenn ein Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen möchte, muss dies in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines individuellen Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. In solchen Fällen müssen die abweichenden Regelungen mindestens so günstig sein wie die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Einhaltung des Tarifvertrags einfordern.

  • Was sind Sozialleistungen vom Arbeitgeber?

    Was sind Sozialleistungen vom Arbeitgeber? Sozialleistungen vom Arbeitgeber sind zusätzliche Leistungen, die über das Gehalt hinaus angeboten werden, um das Wohlergehen der Mitarbeiter zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Zuschüsse für Kinderbetreuung, Firmenwagen oder auch Essensgutscheine. Diese Leistungen dienen dazu, die Mitarbeiterbindung zu stärken, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern. Sozialleistungen können je nach Unternehmen und Branche variieren und sind oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Arbeitgeber.

  • Kann der Betriebsrat Lohnverhandlungen führen?

    Kann der Betriebsrat Lohnverhandlungen führen? Nein, der Betriebsrat hat keine direkte Verhandlungsbefugnis in Bezug auf individuelle Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und mit dem Arbeitgeber über kollektive Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Lohnverhandlungen auf individueller Ebene werden in der Regel zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geführt, wobei der Betriebsrat jedoch beratend tätig sein kann. Letztendlich liegt die Entscheidung über Lohnfragen beim Arbeitgeber.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe
    Vorhängeschloss mit 4-stelligem Zahlenschloss und Code für Fitnessstudio, Sport, Schule und Arbeitgeber. Schließfach, Outdoor, Zaun, Haspe

    Beschreibung: - Der 4-stellige Kombinationsschutz bietet freie Kombinationseinstellung. Der Kombinationscode kann beliebig oft zurückgesetzt werden, mit bis zu 10.000 verschiedenen Kombinationen. - Ausgezeichnetes Design, geeignet für Schließfächer in der Schule, Sportschränke, Zäune, Werkzeugkästen, Koffer und Schließfächer. - Kann als Passwort-Türschloss oder Schlüssel-Sicherheitsschließfach verwendet werden, langlebig und praktisch. - Ohne Schlüsselpflicht kann es Ihr Leben einfacher, sicherer und komfortabler machen. - Aufgrund seiner Wetterfestigkeit ist es auch in den härtesten Umgebungen zuverlässig und sicher. Spezifikation: - Material: Zinklegierung - Für dich: Ca.. 65*29*12mm - Betriebsanleitung: - Sie können die Kombination als Ihre eigene beibehalten oder gemäß den folgenden Schritten eine neue festlegen: - 1: Lassen Sie die Zifferblätter auf der Öffnungskombination 0-0-0-0 und ziehen Sie den Bügel heraus - 2: Drehen Sie den Schäkel um 90 ° und drücken Sie ihn so weit nach unten, wie er geht. Beachten Sie jedoch vor dem Herunterdrücken des Bügels, dass die Schlüsselnut am Bügel mit der Kerbe am Schlosskörper ausgerichtet sein muss - 3: Halten Sie den Bügel gedrückt und stellen Sie die Zifferblätter auf Ihre eigene Kombination ein - 4: Lösen Sie den Bügel und kehren Sie in die reguläre Position zurück. Ihr neues Schloss öffnet sich nun mit Ihrer persönlichen Zahlenkombination - Um eine neue Kombination zurückzusetzen, wiederholen Sie bitte die Schritte 1 bis 4 oben. Bitte merken Sie sich Ihre neue Kombination Paket beinhaltet: 1 Stück 16H 4-stelliges Zahlenkombinationsschloss

    Preis: 6.49 € | Versand*: 0.0 €
  • Agile Mitbestimmung
    Agile Mitbestimmung

    Agile Mitbestimmung , Dieser Leitfaden stellt die wichtigsten Herausforderungen und Lösungsansätze für die Mitbestimmung im Rahmen moderner Arbeitsformen vor. Er beschäftigt sich dabei nicht nur mit der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit (wie Homeoffice oder Remote-Work), sondern bietet vor allem auch Lösungen für die agile Mitbestimmung selbst (z.B. durch Betriebsratsstrukturen nach § 3 BetrVG oder Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG). Behandelt werden u.a. die aktuellen Mitbestimmungsthemen im Zuge der fortschreitenden Technologisierung der Arbeitsplätze, der Wandel zu mobilen und agilen Arbeitsformen und die Umstellung auf (globale) Matrixorganisationen. Dabei werden nicht nur rechtliche Aspekte beleuchtet, das Buch gibt darüber hinaus praktisch verwertbare Ratschläge und Handlungsempfehlungen, wie Betriebsrat und Arbeitgeberin gleichermaßen auf diese Veränderungen reagieren müssen und im Rahmen der Betriebsverfassung auch können. Durch die langjährige Expertise des Autorenteams im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrats wird dieser Leitfaden für jeden zu einer wertvollen Arbeitshilfe, der mit der Auflösung betriebsverfassungsrechtlicher Konflikte befasst ist. Er bietet fundierte Einsichten und praxiserprobte Tipps, um eine erfolgreiche Mitbestimmung in einer sich kontinuierlich wandelnden Arbeitswelt zu ermöglichen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0 €
  • Fuhrmann, Uwe: Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung
    Fuhrmann, Uwe: Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung

    Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung , Pionierinnen in Betriebsräten, Gewerkschaften und Politik, HSI-Schriftenreihe Band 51 , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 24.00 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen?

    Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen? In der Regel kann ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht einseitig kündigen, da dieser zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wird. Eine Kündigung des Tarifvertrags bedarf daher meist der Zustimmung beider Vertragsparteien. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Tarifvertrag gekündigt werden kann, zum Beispiel wenn im Vertrag eine Kündigungsklausel vereinbart wurde. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten und Bedingungen für eine Kündigung des Tarifvertrags zu klären.

  • Kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern?

    Kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern? Nein, der Arbeitgeber kann die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern, da das Recht auf Bildung eines Betriebsrats gesetzlich verankert ist. Arbeitgeber dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die Gründung eines Betriebsrats zu behindern oder zu verhindern. Es ist sogar verboten, Arbeitnehmer zu benachteiligen, die sich für die Gründung eines Betriebsrats engagieren. Sollte der Arbeitgeber dennoch versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen.

  • Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber abmahnen?

    Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber abmahnen? Nein, der Betriebsrat hat keine direkte Befugnis, den Arbeitgeber abzumahnen. Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das in der Regel vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer angewendet wird. Der Betriebsrat kann jedoch den Arbeitgeber bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften oder bei Fehlverhalten des Arbeitgebers auf Missstände hinweisen und Maßnahmen fordern. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, angemessen auf solche Hinweise zu reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

  • Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen?

    Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen? Nein, der Arbeitgeber kann die Teilnahme des Betriebsrats an Seminaren nicht grundsätzlich ablehnen. Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf Schulungen und Seminare, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Seminare tragen und den Betriebsratsmitgliedern die Teilnahme ermöglichen. Eine Ablehnung der Teilnahme an Seminaren kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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