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Produkt zum Begriff Arbeitgeber:


  • Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber
    Praxiswissen Arbeitgeber | Selbständig und Arbeitgeber | Als Kleinunternehmer Arbeitgeber

    rechtliches Know-how für Selbstständige und Kleinbetriebe

    Preis: 19.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen
    Der Arbeitgeberassistent | Arbeitgeber Set | Ratgeber Arbeitgeber Kleinunternehmen

    Set mit allen Arbeitshilfen für Selbstständige und Kleinbetriebe – u.a. Vorstellungsgespräch, Arbeitsvertrag, Abmahnung, Kündigung

    Preis: 13.99 € | Versand*: 1.95 €
  • Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung
    Riese, Cornelius: Arbeitgeber-Attraktivität und Führung

    Arbeitgeber-Attraktivität und Führung , Arbeitgeber-Attraktivität erhöhen Der demografische Wandel wird zunehmend durch den Fachkräftemangel in den Unternehmen spürbar. Arbeitgeber-Attraktivität wird damit zu der zentralen Erfolgsvoraussetzung für Organisationen. Sie setzt gute Führung auf allen Ebenen des Managements voraus. Beide sind untrennbar miteinander verbunden. Wichtige Impulse für die Praxis Dieses Buch ist ein Impulsgeber, wie Arbeitgeber-Attraktivität und Führung institutionell sowie individuell gestaltet und im Unternehmen verankert werden können. Cornelius Riese stellt seine Erfahrungen in Form eines ABCs der Arbeitgeber-Attraktivität dar. Dies dient als Leitfaden und beleuchtet wichtige Aspekte wie Coaching, Diversität, HR-Prozesse, Kommunikation, Recruiting oder Unternehmenswerte. Anschließend vertieft er das Thema mit renommierten Unternehmern und Führungspersönlichkeiten der Wirtschaft: . Angie Gifford, Meta . Jan-Hendrik Goldbeck, Goldbeck . Nicola Leibinger-Kammüller, Trumpf . Theodor Weimer, Deutsche Börse . Christoph Werner, dm . Stefan Wintels, KfW . Reinhard Zinkann, Miele , Bücher > Bücher & Zeitschriften

    Preis: 22.00 € | Versand*: 0 €
  • Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!
    Der Minijob: Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen!

    Ein Minijob ist eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, bei der der monatliche Arbeitslohn die sogenannte Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreiten darf. Jahrelang lag diese Grenze bei 450,– €, so dass sich der Begriff »450-Euro-Job« eingebürgert hat. Ab dem 1.10.2022 wurde der Mindestlohn auf 12,– € pro Stunde angehoben und damit wird auch die Geringfügigkeitsgrenze angepasst. Sie wurde auf 520,– € erhöht und ist fortan dynamisch ausgestaltet. Eine Erhöhung des Mindestlohns führt von nun an automatisch zu einer Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze und orientiert sich an einer Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum Mindestlohn. Im Zuge dessen wurde auch der Übergangsbereich des sogenannten Midijobs entsprechend ausgedehnt. Zum 1.1.2023 erfolgte eine nochmalige Ausweitung des Übergangsbereichs bis zu einem Betrag von 2.000,– €.

    Preis: 9.99 € | Versand*: 0.00 €
  • Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen?

    Kann Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen? Ja, grundsätzlich können Arbeitgeber nicht einseitig vom Tarifvertrag abweichen. Der Tarifvertrag ist rechtlich bindend und regelt die Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten. Wenn ein Arbeitgeber vom Tarifvertrag abweichen möchte, muss dies in Form einer Betriebsvereinbarung oder eines individuellen Arbeitsvertrags mit dem Arbeitnehmer vereinbart werden. In solchen Fällen müssen die abweichenden Regelungen mindestens so günstig sein wie die im Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Andernfalls kann der Arbeitnehmer die Einhaltung des Tarifvertrags einfordern.

  • Was sind Sozialleistungen Arbeitgeber?

    Was sind Sozialleistungen Arbeitgeber? Sozialleistungen Arbeitgeber sind Leistungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern zusätzlich zum Gehalt anbieten, um deren Wohlbefinden und Zufriedenheit zu steigern. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherung, Altersvorsorge, betriebliche Gesundheitsförderung, Weiterbildungsmöglichkeiten oder auch flexible Arbeitszeitmodelle. Diese Leistungen dienen nicht nur dazu, Mitarbeiter zu binden und zu motivieren, sondern auch um das Image des Unternehmens zu stärken und als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden. Sozialleistungen Arbeitgeber können je nach Unternehmen und Branche variieren und sind oft ein wichtiger Faktor bei der Mitarbeitergewinnung und -bindung.

  • Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen?

    Kann der Arbeitgeber den Tarifvertrag kündigen? In der Regel kann ein Arbeitgeber einen Tarifvertrag nicht einseitig kündigen, da dieser zwischen den Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden ausgehandelt wird. Eine Kündigung des Tarifvertrags bedarf daher meist der Zustimmung beider Vertragsparteien. Es gibt jedoch bestimmte Ausnahmefälle, in denen ein Tarifvertrag gekündigt werden kann, zum Beispiel wenn im Vertrag eine Kündigungsklausel vereinbart wurde. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten und Bedingungen für eine Kündigung des Tarifvertrags zu klären.

  • Was sind Sozialleistungen vom Arbeitgeber?

    Was sind Sozialleistungen vom Arbeitgeber? Sozialleistungen vom Arbeitgeber sind zusätzliche Leistungen, die über das Gehalt hinaus angeboten werden, um das Wohlergehen der Mitarbeiter zu fördern. Dazu gehören beispielsweise Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Zuschüsse für Kinderbetreuung, Firmenwagen oder auch Essensgutscheine. Diese Leistungen dienen dazu, die Mitarbeiterbindung zu stärken, die Arbeitszufriedenheit zu erhöhen und die Attraktivität des Unternehmens als Arbeitgeber zu steigern. Sozialleistungen können je nach Unternehmen und Branche variieren und sind oft ein wichtiger Faktor bei der Entscheidung für oder gegen einen Arbeitgeber.

Ähnliche Suchbegriffe für Arbeitgeber:


  • Agile Mitbestimmung
    Agile Mitbestimmung

    Agile Mitbestimmung , Dieser Leitfaden stellt die wichtigsten Herausforderungen und Lösungsansätze für die Mitbestimmung im Rahmen moderner Arbeitsformen vor. Er beschäftigt sich dabei nicht nur mit der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit (wie Homeoffice oder Remote-Work), sondern bietet vor allem auch Lösungen für die agile Mitbestimmung selbst (z.B. durch Betriebsratsstrukturen nach § 3 BetrVG oder Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG). Behandelt werden u.a. die aktuellen Mitbestimmungsthemen im Zuge der fortschreitenden Technologisierung der Arbeitsplätze, der Wandel zu mobilen und agilen Arbeitsformen und die Umstellung auf (globale) Matrixorganisationen. Dabei werden nicht nur rechtliche Aspekte beleuchtet, das Buch gibt darüber hinaus praktisch verwertbare Ratschläge und Handlungsempfehlungen, wie Betriebsrat und Arbeitgeberin gleichermaßen auf diese Veränderungen reagieren müssen und im Rahmen der Betriebsverfassung auch können. Durch die langjährige Expertise des Autorenteams im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrats wird dieser Leitfaden für jeden zu einer wertvollen Arbeitshilfe, der mit der Auflösung betriebsverfassungsrechtlicher Konflikte befasst ist. Er bietet fundierte Einsichten und praxiserprobte Tipps, um eine erfolgreiche Mitbestimmung in einer sich kontinuierlich wandelnden Arbeitswelt zu ermöglichen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0 €
  • Arbeitshilfen für den Betriebsrat
    Arbeitshilfen für den Betriebsrat

    Arbeitshilfen für den Betriebsrat , Wie sieht das Protokoll einer Betriebsratssitzung aus? Wie werden Anträge formuliert? Und was ist bei Betriebsvereinbarungen zu beachten? Als Betriebsrat gilt es, viele Formalien zu berücksichtigen. Fehler können zur Nichtigkeit von Beschlüssen, Erklärungen und Vereinbarungen führen. Die Änderungen durch das Betriebsrätemodernisierungsgesetz sind vollständig eingearbeitet und erläutert. Das Formularbuch enthält alle für den Betriebsrat wichtigen Vorlagen und zahlreiche Muster für Betriebsvereinbarungen mit erprobten Regelungen.Formulierungsbeispiele sparen Zeit und erleichtern die Kommunikation zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Die Neuauflage berücksichtigt allegesetzlichen Neuerungen und die Rechtsprechung bis Juni 2021. Aktuelle Schwerpunkte: • Muster für die Betriebsratswahl 2022 • Regelungen für digitale Betriebsratssitzungen, Vorschläge für die Geschäftsordnung • Homeoffice, Mobile Arbeit auf Basis des neuen Mitbestimmungsrechts • Pandemieschutz • Künstliche Intelligenz und die Unterstützung durch Sachverständige • Arbeits- und Gesundheitsschutz auf Basis der neueren Rechtsprechung des BAG • Regelungen zum Kündigungsschutz für Beschäftigte, die zur Wahl einladen oder diese vorbereiten • Datenschutz im Betriebsratsbüro Das Werk ist in Inhalt und Aufbau an den Kommentar für die Praxis zum BetrVG angelehnt. Vorbemerkungen und Hinweise führen ins Thema ein, erläutern die Formulierungen und bieten fallbezogen alternative Optionen an. Die Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Wolfgang Däubler, Professor für Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht, Bürgerliches und Wirtschaftsrecht an der Universität Bremen Dr. Thomas Klebe, Rechtsanwalt in der Kanzlei Apitzsch/Schmidt/Klebe, Hugo Sinzheimer Institut für Arbeitsrecht (HSI) in Frankfurt am Main, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Peter Wedde, Professor an der Frankfurt University of Applied Sciences für Arbeitsrecht und Recht der Informationsgesellschaft und wissenschaftlicher Leiter der Beratungsgesellschaft d+a consulting Peter Berg, Rechtsanwalt in der Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte, ehrenamtlicher Richter am Bundesarbeitsgericht Rudolf Buschmann, Gewerkschaftliches Centrum für Revision und Europäisches Recht der DGB Rechtsschutz GmbH Dr. Olaf Deinert, Professor für Bürgerliches Recht, Arbeits- und Sozialrecht, Leiter des Instituts für Arbeitsrecht, Universität Göttingen Dr. Lisa Dornberger, Referentin der SOKA-BAU, Wiesbaden Micha Heilmann, Rechtsanwalt, Leiter des Hauptstadtbüros der NGG Jochen Homburg, Rechtsanwalt, Tarifabteilung des IG Metall Vorstands, Frankfurt am Main Dr. Johanna Wenckebach, Wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts, Frankfurt am Main , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 5., überarbeitete Auflage, Erscheinungsjahr: 20210514, Produktform: Leinen, Titel der Reihe: Kommentar für die Praxis##, Redaktion: Däubler, Wolfgang~Klebe, Thomas~Wedde, Peter, Auflage: 21005, Auflage/Ausgabe: 5., überarbeitete Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 981, Keyword: Formularbuch; Betriebsratsarbeit, Fachschema: Betrieb / Betriebsverfassung~Betriebsverfassung - BetrVG~Verfassung / Betriebsverfassung~Deutschland~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Arbeitsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Verlag: Bund-Verlag GmbH, Länge: 231, Breite: 158, Höhe: 44, Gewicht: 1184, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783766366139 9783766363060 9783766339096 9783766336750 9783766367723, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,

    Preis: 119.00 € | Versand*: 0 €
  • BetrVG für den Betriebsrat
    BetrVG für den Betriebsrat

    BetrVG für den Betriebsrat , Das Betriebsverfassungsgesetz - klar, übersichtlich, verständlich. Für den Betriebsrat auf den Punkt gebracht Vorteile auf einen Blick: Leicht verständlich Mit anschaulichen Beispielen zu den Kernthemen Konzentriert auf die für Betriebsräte wichtigen Aspekte Der »Bachner« bietet die Kommentierung des gesamten BetrVG auf aktuellem Stand - mit besonderem Augenmerk auf Grundlagen und auf die Fragen, die sich dem Betriebsrat »im Tagesgeschäft« stellen. Die Autorinnen und Autoren sind ausgewiesene Arbeitsrechtler mit langjähriger Erfahrung in der Beratung und Vertretung von Betriebsräten. Im Fokus der 5. Auflage stehen die Neuregelungen im BetrVG zur Betriebsratsvergütung und die aktuelle Rechtsprechung zu den Themen: Wahlanfechtung, Betriebsbegriff und Restmandat Mitbestimmung bei der Arbeitszeiterfassung und im Hinweisgeberschutzgesetz Mitbestimmung bei den Umkleidezeiten Kündigung wegen Äußerungen in einer privaten Chatgruppe Arbeit auf Abruf Versetzung Überstunden und Nachtarbeitszuschläge Datenschutz und Verwertungsverbot Herausgeber, Autorinnen und Autoren: Dr. Michael Bachner (Hrsg.), Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Peter Gerhardt, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Frankfurt/Main; Hajo A. Köhler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Oldenburg; Michael Merzhäuser, Rechtsanwalt, Berlin; Dr. Alexander Metz, Rechtsanwalt, Düsseldorf; Simone Rohs, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Düsseldorf; Anna-Lena Trümner, Rechtsanwältin, Oldenburg; Katharina Warczinski, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Berlin. Die Autorinnen und Autoren sind Anwälte oder Anwältinnen der auf die Vertretung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und deren Interessenvertretungen fokussierten Kanzlei Schwegler Rechtsanwälte. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 49.00 € | Versand*: 0 €
  • Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. (Kraayvanger, Lisa)
    Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. (Kraayvanger, Lisa)

    Die Mitverantwortung des Arbeitgebers im Kündigungsschutz. , The Protection against Dismissal Act (KSchG) allocates the responsibility for a personal and behavioural disruption to the employee. In practice, however, it happens that both parties to the employment contract have contributed to the disruption. This paper examines the extent to which the employee bears the risk for the employer's misconduct. The consequences of the employer's responsibility for the right of termination are analyzed. The employer's responsibility does not automatically lead to an exclusion of the right to terminate. However, the employer's responsibility can make it more difficult to pursue the right of termination. The standard for weighing interests must be modified. , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20230426, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht#377#, Autoren: Kraayvanger, Lisa, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 399, Themenüberschrift: BUSINESS & ECONOMICS / Business Ethics, Keyword: Kündigung; Vertragsauflösung; Interessenabwägung; Verschulden; Pflichtverletzung, Fachschema: Ethik / Unternehmensethik~Unternehmensethik~Arbeitsgesetz~Arbeitsrecht~Arbeitsvertrag~Vertrag / Arbeitsvertrag, Fachkategorie: Unternehmensethik und soziale Verantwortung, CSR~Arbeitsrecht: Verstöße und Strafen~Arbeitsvertragsrecht, Region: Deutschland, Warengruppe: TB/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeits- und Soz, Fachkategorie: Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Verlag: Duncker & Humblot GmbH, Länge: 235, Breite: 155, Höhe: 30, Gewicht: 599, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, eBook EAN: 9783428588510, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Lagerartikel, Unterkatalog: Taschenbuch,

    Preis: 119.90 € | Versand*: 0 €
  • Kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern?

    Kann der Arbeitgeber einen Betriebsrat verhindern? Nein, der Arbeitgeber kann die Gründung eines Betriebsrats nicht verhindern, da das Recht auf Bildung eines Betriebsrats gesetzlich verankert ist. Arbeitgeber dürfen keine Maßnahmen ergreifen, um die Gründung eines Betriebsrats zu behindern oder zu verhindern. Es ist sogar verboten, Arbeitnehmer zu benachteiligen, die sich für die Gründung eines Betriebsrats engagieren. Sollte der Arbeitgeber dennoch versuchen, die Gründung eines Betriebsrats zu verhindern, können die Arbeitnehmer rechtliche Schritte einleiten, um ihr Recht auf Mitbestimmung durchzusetzen.

  • Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber abmahnen?

    Kann der Betriebsrat den Arbeitgeber abmahnen? Nein, der Betriebsrat hat keine direkte Befugnis, den Arbeitgeber abzumahnen. Die Abmahnung ist ein arbeitsrechtliches Instrument, das in der Regel vom Arbeitgeber gegenüber dem Arbeitnehmer angewendet wird. Der Betriebsrat kann jedoch den Arbeitgeber bei Verstößen gegen arbeitsrechtliche Vorschriften oder bei Fehlverhalten des Arbeitgebers auf Missstände hinweisen und Maßnahmen fordern. Letztendlich liegt es jedoch in der Verantwortung des Arbeitgebers, angemessen auf solche Hinweise zu reagieren und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.

  • Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen?

    Kann der Arbeitgeber Betriebsrat Seminare ablehnen? Nein, der Arbeitgeber kann die Teilnahme des Betriebsrats an Seminaren nicht grundsätzlich ablehnen. Der Betriebsrat hat gemäß dem Betriebsverfassungsgesetz einen Anspruch auf Schulungen und Seminare, um seine Aufgaben ordnungsgemäß wahrnehmen zu können. Der Arbeitgeber muss die Kosten für die Seminare tragen und den Betriebsratsmitgliedern die Teilnahme ermöglichen. Eine Ablehnung der Teilnahme an Seminaren kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

  • Welche Vorteile bietet ein Tarifvertrag für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Bezug auf Arbeitsbedingungen und Löhne?

    Ein Tarifvertrag bietet Arbeitnehmern klare Regeln und Standards für Arbeitsbedingungen und Löhne, die über dem gesetzlichen Mindeststandard liegen können. Arbeitgeber profitieren von stabilen Arbeitsbeziehungen, da ein Tarifvertrag Konflikte reduzieren und die Produktivität steigern kann. Zudem können Tarifverträge dazu beitragen, faire Wettbewerbsbedingungen in einer Branche zu schaffen.

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