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Produkte zum Begriff Ersatzmitglied:


  • Agile Mitbestimmung
    Agile Mitbestimmung

    Agile Mitbestimmung , Dieser Leitfaden stellt die wichtigsten Herausforderungen und Lösungsansätze für die Mitbestimmung im Rahmen moderner Arbeitsformen vor. Er beschäftigt sich dabei nicht nur mit der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit (wie Homeoffice oder Remote-Work), sondern bietet vor allem auch Lösungen für die agile Mitbestimmung selbst (z.B. durch Betriebsratsstrukturen nach § 3 BetrVG oder Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG). Behandelt werden u.a. die aktuellen Mitbestimmungsthemen im Zuge der fortschreitenden Technologisierung der Arbeitsplätze, der Wandel zu mobilen und agilen Arbeitsformen und die Umstellung auf (globale) Matrixorganisationen. Dabei werden nicht nur rechtliche Aspekte beleuchtet, das Buch gibt darüber hinaus praktisch verwertbare Ratschläge und Handlungsempfehlungen, wie Betriebsrat und Arbeitgeberin gleichermaßen auf diese Veränderungen reagieren müssen und im Rahmen der Betriebsverfassung auch können. Durch die langjährige Expertise des Autorenteams im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrats wird dieser Leitfaden für jeden zu einer wertvollen Arbeitshilfe, der mit der Auflösung betriebsverfassungsrechtlicher Konflikte befasst ist. Er bietet fundierte Einsichten und praxiserprobte Tipps, um eine erfolgreiche Mitbestimmung in einer sich kontinuierlich wandelnden Arbeitswelt zu ermöglichen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 69.00 € | Versand*: 0 €
  • Fuhrmann, Uwe: Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung
    Fuhrmann, Uwe: Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung

    Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung , Pionierinnen in Betriebsräten, Gewerkschaften und Politik, HSI-Schriftenreihe Band 51 , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen

    Preis: 24.00 € | Versand*: 0 €
  • Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?

    Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt.

  • Was darf ein Ersatzmitglied im Betriebsrat?

    Ein Ersatzmitglied im Betriebsrat hat grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie ein ordentliches Mitglied. Das bedeutet, dass es an den Sitzungen teilnehmen, an Abstimmungen teilnehmen und auch Anträge stellen kann. Ersatzmitglieder dürfen zudem bei Verhinderung eines ordentlichen Mitglieds an dessen Stelle treten und somit dessen Rechte und Pflichten übernehmen. Sie haben jedoch kein Stimmrecht, solange sie nicht für ein verhindertes ordentliches Mitglied nachgerückt sind. Insgesamt sollen Ersatzmitglieder die Kontinuität und Funktionsfähigkeit des Betriebsrats sicherstellen.

  • Wann rückt ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nach?

    Ein Ersatzmitglied rückt in den Betriebsrat nach, wenn ein ordentliches Mitglied aus dem Betriebsrat ausscheidet, beispielsweise aufgrund von Rücktritt, Krankheit oder Kündigung. Das Ersatzmitglied wird dann gemäß der Reihenfolge der Ersatzmitgliederliste in den Betriebsrat nachrücken. Es übernimmt die Rechte und Pflichten des ausgeschiedenen Mitglieds und wird für den Rest der Amtszeit in den Betriebsrat berufen. Die genauen Regelungen hierzu sind im Betriebsverfassungsgesetz festgelegt. In der Regel wird das Ersatzmitglied dann auch in die entsprechenden Ausschüsse und Gremien des Betriebsrats berufen.

  • Kann ein Ersatzmitglied Betriebsratsvorsitzender werden?

    Nein, ein Ersatzmitglied kann nicht automatisch Betriebsratsvorsitzender werden. Der Betriebsratsvorsitzende wird in der Regel von den ordentlichen Mitgliedern des Betriebsrats gewählt. Wenn der bisherige Vorsitzende ausscheidet, rückt in der Regel das stellvertretende Mitglied nach. Es ist jedoch möglich, dass ein Ersatzmitglied zum Vorsitzenden gewählt wird, wenn es von den ordentlichen Mitgliedern des Betriebsrats dafür gewählt wird. Dies ist jedoch eher unüblich und hängt von den individuellen Umständen im Betriebsrat ab. Letztendlich liegt die Entscheidung bei den Mitgliedern des Betriebsrats.

Ähnliche Suchbegriffe für Ersatzmitglied:


  • Wann darf ein Ersatzmitglied geladen werden?

    Ein Ersatzmitglied darf geladen werden, wenn ein ordentliches Mitglied verhindert ist und somit nicht an der Sitzung teilnehmen kann. Dies kann beispielsweise aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen persönlichen Verpflichtungen der Fall sein. Das Ersatzmitglied soll in der Lage sein, die Interessen des abwesenden Mitglieds angemessen zu vertreten und sollte daher über ähnliche Kenntnisse und Erfahrungen verfügen. Es ist wichtig, dass die Einladung des Ersatzmitglieds rechtzeitig erfolgt, damit es ausreichend Zeit hat, sich auf die Sitzung vorzubereiten und aktiv teilzunehmen. In vielen Fällen ist es auch erforderlich, dass das Ersatzmitglied die gleichen Vertraulichkeits- und Verschwiegenheitspflichten wie die ordentlichen Mitglieder einhält.

  • Wann muss ein Ersatzmitglied geladen werden?

    Ein Ersatzmitglied muss geladen werden, wenn ein reguläres Mitglied einer Gruppe oder eines Teams ausfällt oder verhindert ist. Dies kann aufgrund von Krankheit, Urlaub, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Umständen geschehen. Das Ersatzmitglied wird dann eingeladen, um die Abwesenheit des regulären Mitglieds zu kompensieren und sicherzustellen, dass die Gruppe vollständig ist und effektiv arbeiten kann. Es ist wichtig, dass das Ersatzmitglied über die gleichen Informationen, Fähigkeiten und Befugnisse verfügt wie das reguläre Mitglied, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Einladung eines Ersatzmitglieds sollte rechtzeitig erfolgen, um sicherzustellen, dass genügend Zeit für die Vorbereitung und Einarbeitung vorhanden ist.

  • Wann ist ein Ersatzmitglied zu laden?

    Ein Ersatzmitglied ist zu laden, wenn ein reguläres Mitglied einer Gruppe nicht an einer Sitzung oder einem Treffen teilnehmen kann. Dies kann aufgrund von Krankheit, Urlaub oder anderen Verpflichtungen geschehen. Das Ersatzmitglied sollte in der Hierarchie der Gruppe stehen und in der Lage sein, die Rolle des abwesenden Mitglieds angemessen zu vertreten. Es ist wichtig, das Ersatzmitglied rechtzeitig über die Teilnahme zu informieren und sicherzustellen, dass es über alle relevanten Informationen und Unterlagen verfügt. Die Einladung eines Ersatzmitglieds sollte transparent und fair erfolgen, um sicherzustellen, dass alle Mitglieder der Gruppe gleichberechtigt behandelt werden.

  • Kann der Betriebsrat Lohnverhandlungen führen?

    Kann der Betriebsrat Lohnverhandlungen führen? Nein, der Betriebsrat hat keine direkte Verhandlungsbefugnis in Bezug auf individuelle Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und mit dem Arbeitgeber über kollektive Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Lohnverhandlungen auf individueller Ebene werden in der Regel zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geführt, wobei der Betriebsrat jedoch beratend tätig sein kann. Letztendlich liegt die Entscheidung über Lohnfragen beim Arbeitgeber.

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