Produkte zum Begriff Tarifrecht:
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Tarifrecht für den öffentlichen Dienst - Bund/Gemeinden
Tarifrecht für den öffentlichen Dienst - Bund/Gemeinden , Inhaltsübersicht Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Allgemeiner Teil - Besonderer Teil Verwaltung (BT-V) - Besonderer Teil Krankenhäuser (BT-K) - Besonderer Teil Pflege- und Betreuungseinrichtungen (BT-B) - Besonderer Teil Sparkassen (BT-S) - Besonderer Teil Flughäfen (BT-F) - Besonderer Teil Entsorgung (BT-E) Notlagentarifvertrag für den Dienstleistungsbereich der Flughäfen (Notlagen-TV Flughäfen 2020) Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten der kommunalen Arbeitgeber in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-VKA) Tarifvertrag zur Überleitung der Beschäftigten des Bundes in den TVöD und zur Regelung des Übergangsrechts (TVÜ-Bund) Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund) Tarifvertrag Versorgungsbetriebe (TV-V) Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) Tarifvertrag für Studierende in ausbildungsintegrierten dualen Studiengängen im öffentlichen Dienst (TVSöD) Tarifvertrag für Studierende in einem dualen Hebammenstudium im öffentlichen Dienst (TVHöD) Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) Tarifvertrag über das Leistungsentgelt für die Beschäftigten des Bundes (LeistungsTV-Bund) Tarifvertrag für die Kraftfahrer und Kraftfahrerinnen des Bundes (KraftfahrerTV-Bund) Tarifvertrag zu flexiblen Arbeitszeitregelungen für ältere Beschäftigte (TV FlexAZ) - Gemeinden Tarifvertrag zur Regelung flexibler Arbeitszeiten für ältere Beschäftigte [Bund] Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 19.90 € | Versand*: 0 € -
Conze, Peter: Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst
Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst , Zum Werk TVöD, TV-L und TV-Ärzte sowie die dazugehörigen Entgeltordnungen haben das Tarifrecht des öffentlichen Dienstes grundlegend verändert. Das Personalbuch Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst stellt, lexikalisch aufgebaut, das gesamte Personalrecht des öffentlichen Dienstes vor. Das Werk erläutert über 180 zentrale Begriffe des öffentlichen Dienstes sowie die relevante höchstrichterliche Rechtsprechung. Dabei beschränkt sich die Darstellung nicht auf die neuen tariflichen Regelungen, sondern umfasst das Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes insgesamt. Ausführungen zum Lohnsteuer-, Sozialversicherungs- und Beamtenrecht runden die Darstellung zusätzlich ab. Vorteile auf einen Blick Darstellung des gesamten Personalrechts des öffentlichen Dienstes aktuelle Rechtsprechung (auch zum AGG, zum Befristungs- und zum Urlaubsrecht) übersichtlicher lexikalischer Aufbau Zur Neuauflage Die 8. Auflage berücksichtigt die neuesten Entwicklungen zur Arbeit 4.0 wie mobiles und flexibles Arbeiten. Zudem wurden wichtige neue Stichworte aufgenommen, wie zum Whistle-blowing, dem Datenschutz, der Kurzarbeit u.v.m. Zielgruppe Für alle Praktiker, insbesondere für Beschäftigte und Dienststellen des öffentlichen Dienstes, für Rechtsanwaltschaft und Fachanwaltschaft für Arbeitsrecht, für Personalleitungen sowie für Personal- und Betriebsräte. Zudem ist das Werk geeignet für Studierende an Hochschulen und Universitäten. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Thema: Verstehen, Relevanz: 0080, Tendenz: +1
Preis: 95.00 € | Versand*: 0 € -
Reichold, Hermann: Das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche
Das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche , Zum Werk Das Werk stellt das Arbeits- und Tarifrecht der Katholischen Kirche in lexikalischer Form in mehr als 100 Stichwörtern vor. Es geht auf die zahlreichen Besonderheiten ein, die das katholische Arbeitsrecht kennzeichnen, z.B. - geregelt durch eigene Gesetze - im Mitarbeitervertretungsrecht, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es werden dabei sowohl Unterschiede als auch Überschneidungen zum weltlichen Arbeitsrecht aufgezeigt. Vorteile auf einen Blick lexikalischer Aufbau von A (wie "Abmahnung") bis Z (wie "Zuordnung zum kirchlichen Dienst") schneller Zugriff auf Lebenssachverhalte umfassender Einstieg in die kirchenrechtliche Spezialmaterie Zur Neuauflage Die Neuauflage berücksichtigt die neue Grundordnung, die Auswirkungen der Digitalisierung sowie europarechtliche Einflüsse, u.a. mit den neuen Stichworten: Beschlussfassung in der Mitarbeitervertretung Europarechtliche Einflüsse Digitalisierung der MAV-Arbeit Dienstpläne Freie Mitarbeit/Werkvertrag Homeoffice/Mobiles Arbeiten Kirchlicher Datenschutz Kirchliche Datenschutzgerichtsbarkeit Kurzarbeit Pflegekommission Präventionsordnung Zielgruppe Für alle Dienstgeber im Bereich der katholischen Kirche und die dortigen Mitarbeitervertretungen sowie für Anwältinnen und Anwälte, die zum katholischen Arbeitsrecht beraten. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 99.00 € | Versand*: 0 € -
Arbeits- und Tarifrecht (Mangion, André~Brüggenhorst, Sven~Knack, Hartmut)
Arbeits- und Tarifrecht , Sie wünschen sich als Lehrgangsteilnehmer oder Studierender ein systematisches und zugleich praxisnahes Lehrbuch? Sie sind beruflich mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen befasst und möchten Ihre theoretischen Kenntnisse auffrischen und vertiefen? Sie haben einfach Interesse an der Thematik und möchten sich Schritt für Schritt von den Grundlagen bis zu den Besonderheiten in das Arbeits- und Tarifrecht einlesen? Dann haben Sie mit diesem Buch, das vorliegend in 4. Auflage aktualisiert und erweitert erschienen ist, die richtige Wahl getroffen! In seinem Aufbau orientiert sich dieses Lehrwerk an den Anforderungen der nordrhein-westfälischen Studieninstitute. Es vermittelt zunächst arbeitsrechtliche Grundlagen und stellt anschließend das Arbeitsleben in seinem "typischen" Verlauf dar: Beginnend mit der Anbahnung und dem Zustandekommen des Arbeitsvertrages, werden die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien im bestehenden Arbeitsverhältnis beschrieben. Ergänzend dazu wird erläutert, welche Konsequenzen Pflichtverstöße nach sich ziehen. Abschließend wird dargestellt, wie und unter welchen Voraussetzungen Arbeitsverhältnisse beendet werden können. Das Buch vermittelt durchgehend sowohl die generellen gesetzlichen Grundlagen als auch die speziellen Bestimmungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD-V). Mit zahlreichen Beispielen, Prüfungsschemata und Übungsfällen bietet Ihnen dieses Buch eine wertvolle Hilfestellung bei der Vertiefung Ihrer Kenntnisse und ermöglicht Ihnen dadurch eine anforderungsgerechte Klausur- und Prüfungsvorbereitung. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 4. Auflage, Erscheinungsjahr: 202302, Produktform: Kartoniert, Titel der Reihe: Die Studieninstitute für kommunale Verwaltung in NRW##, Autoren: Mangion, André~Brüggenhorst, Sven~Knack, Hartmut, Auflage: 22004, Auflage/Ausgabe: 4. Auflage, Seitenzahl/Blattzahl: 200, Keyword: Arbeitsverhältnis; Tarifvertrag; Prüfungsschemata; Abeitsvertrag; Klausurvorbereitung; Übungsfälle, Bildungszweck: für die Hochschule, Warengruppe: HC/Öffentliches Recht, Fachkategorie: Öffentliches Recht, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: Maximilian Verlag, Verlag: Maximilian Verlag, Verlag: Maximilian Verlag GmbH & Co. KG, Länge: 237, Breite: 167, Höhe: 14, Gewicht: 436, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger: 2476175, Vorgänger EAN: 9783786912804 9783786911579 9783786910244, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0006, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
Preis: 27.95 € | Versand*: 0 €
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Was ist das Tarifrecht einfach erklärt?
Was ist das Tarifrecht einfach erklärt? Tarifrecht bezieht sich auf die Regelungen und Vereinbarungen zwischen Arbeitgebern und Gewerkschaften über Löhne, Arbeitsbedingungen und andere arbeitsrechtliche Fragen. Es legt fest, welche Mindestlöhne in bestimmten Branchen gezahlt werden müssen und regelt auch Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Kündigungsfristen. Tarifverträge werden in Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ausgehandelt und gelten dann für alle Beschäftigten, die unter den Geltungsbereich des jeweiligen Tarifvertrags fallen. Das Tarifrecht soll sicherstellen, dass Arbeitnehmer faire Arbeitsbedingungen und angemessene Entlohnung erhalten.
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Was versteht man unter Aussperrung im Tarifrecht?
Unter Aussperrung im Tarifrecht versteht man die Maßnahme eines Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer von der Arbeit auszuschließen, um Druck in Tarifverhandlungen auszuüben. Dabei werden die Arbeitnehmer vorübergehend daran gehindert, ihre Arbeit aufzunehmen und erhalten in der Regel auch keine Lohnzahlungen während der Aussperrung. Aussperrungen sind in der Regel eine Reaktion auf Streiks der Arbeitnehmerseite.
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Kann der Betriebsrat Lohnverhandlungen führen?
Kann der Betriebsrat Lohnverhandlungen führen? Nein, der Betriebsrat hat keine direkte Verhandlungsbefugnis in Bezug auf individuelle Lohnverhandlungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Seine Hauptaufgabe besteht darin, die Interessen der Arbeitnehmer zu vertreten und mit dem Arbeitgeber über kollektive Arbeitsbedingungen zu verhandeln. Lohnverhandlungen auf individueller Ebene werden in der Regel zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geführt, wobei der Betriebsrat jedoch beratend tätig sein kann. Letztendlich liegt die Entscheidung über Lohnfragen beim Arbeitgeber.
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Kann Betriebsrat Tarifvertrag erzwingen?
Der Betriebsrat hat das Recht, Tarifverträge mit dem Arbeitgeber abzuschließen, sofern im Unternehmen eine Tarifbindung besteht. Wenn der Arbeitgeber sich weigert, einen Tarifvertrag abzuschließen, kann der Betriebsrat versuchen, diesen durch Verhandlungen oder auch durch den Einsatz von Streikmaßnahmen zu erzwingen. Letztendlich hängt es jedoch von der jeweiligen Rechtslage und den Verhandlungsmöglichkeiten ab, ob der Betriebsrat tatsächlich einen Tarifvertrag erzwingen kann. Es ist ratsam, sich in solchen Fällen rechtlich beraten zu lassen, um die bestmögliche Vorgehensweise zu klären.
Ähnliche Suchbegriffe für Tarifrecht:
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Agile Mitbestimmung
Agile Mitbestimmung , Dieser Leitfaden stellt die wichtigsten Herausforderungen und Lösungsansätze für die Mitbestimmung im Rahmen moderner Arbeitsformen vor. Er beschäftigt sich dabei nicht nur mit der Mitbestimmung bei mobiler Arbeit (wie Homeoffice oder Remote-Work), sondern bietet vor allem auch Lösungen für die agile Mitbestimmung selbst (z.B. durch Betriebsratsstrukturen nach § 3 BetrVG oder Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG). Behandelt werden u.a. die aktuellen Mitbestimmungsthemen im Zuge der fortschreitenden Technologisierung der Arbeitsplätze, der Wandel zu mobilen und agilen Arbeitsformen und die Umstellung auf (globale) Matrixorganisationen. Dabei werden nicht nur rechtliche Aspekte beleuchtet, das Buch gibt darüber hinaus praktisch verwertbare Ratschläge und Handlungsempfehlungen, wie Betriebsrat und Arbeitgeberin gleichermaßen auf diese Veränderungen reagieren müssen und im Rahmen der Betriebsverfassung auch können. Durch die langjährige Expertise des Autorenteams im Bereich der Mitbestimmung des Betriebsrats wird dieser Leitfaden für jeden zu einer wertvollen Arbeitshilfe, der mit der Auflösung betriebsverfassungsrechtlicher Konflikte befasst ist. Er bietet fundierte Einsichten und praxiserprobte Tipps, um eine erfolgreiche Mitbestimmung in einer sich kontinuierlich wandelnden Arbeitswelt zu ermöglichen. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 69.00 € | Versand*: 0 € -
Fuhrmann, Uwe: Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung
Frauen in der Geschichte der Mitbestimmung , Pionierinnen in Betriebsräten, Gewerkschaften und Politik, HSI-Schriftenreihe Band 51 , Nachschlagewerke & Lexika > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 24.00 € | Versand*: 0 €
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Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz?
Hat ein Betriebsrat Ersatzmitglied Kündigungsschutz? Ja, gemäß § 15 Abs. 1 KSchG genießen Ersatzmitglieder des Betriebsrats denselben Kündigungsschutz wie ordentliche Betriebsratsmitglieder. Das bedeutet, dass sie während ihrer Amtszeit und bis ein Jahr nach deren Ende nur unter bestimmten Voraussetzungen gekündigt werden dürfen. Dazu zählen beispielsweise eine Zustimmung des Betriebsrats oder die Genehmigung des Arbeitsgerichts. Somit sind Ersatzmitglieder vor einer möglichen Benachteiligung aufgrund ihrer betriebsverfassungsrechtlichen Tätigkeit geschützt.
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Warum hat der Betriebsrat einen besonderen Kündigungsschutz?
Der Betriebsrat hat einen besonderen Kündigungsschutz, um seine Unabhängigkeit und Handlungsfähigkeit zu gewährleisten. Ohne diesen Schutz könnten Arbeitgeber Betriebsratsmitglieder leichter loswerden, wenn sie unbequeme Entscheidungen treffen oder Kritik äußern. Der Kündigungsschutz soll somit die Arbeit des Betriebsrats vor Einschüchterung und Repressalien schützen und sicherstellen, dass er seine gesetzlich verankerten Aufgaben im Sinne der Arbeitnehmer wahrnehmen kann. Letztendlich dient der Kündigungsschutz auch der Stärkung der Arbeitnehmerrechte und der Förderung einer fairen Arbeitsbeziehung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung.
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Was sind grundsätzliche Arbeitnehmerrechte und wie können sie dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen zu verbessern?
Grundsätzliche Arbeitnehmerrechte umfassen das Recht auf gerechte Bezahlung, sichere Arbeitsbedingungen und gewerkschaftliche Organisation. Sie tragen dazu bei, die Arbeitsbedingungen zu verbessern, indem sie die Rechte und Interessen der Arbeitnehmer schützen, den Druck auf Arbeitgeber erhöhen, faire Verhandlungen zu führen, und die Einhaltung von Arbeitsgesetzen sicherstellen. Arbeitnehmerrechte fördern auch die Gleichstellung am Arbeitsplatz und tragen zur Schaffung einer gerechteren und produktiveren Arbeitsumgebung bei.
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Wie können Arbeitnehmer aktiv an der Mitbestimmung in ihrem Unternehmen teilnehmen? Inwiefern kann die Mitbestimmung die Arbeitsbedingungen und die Unternehmensführung beeinflussen?
Arbeitnehmer können aktiv an der Mitbestimmung in ihrem Unternehmen teilnehmen, indem sie sich in Betriebsräten oder Gewerkschaften engagieren, an Mitbestimmungsgremien teilnehmen und ihre Interessen vertreten. Die Mitbestimmung kann die Arbeitsbedingungen durch die Beteiligung der Arbeitnehmer an Entscheidungen verbessern, z.B. bei der Festlegung von Arbeitszeiten oder der Einführung neuer Arbeitsregelungen. Sie kann auch die Unternehmensführung beeinflussen, indem Arbeitnehmervertreter in Aufsichtsräten sitzen und somit Einfluss auf strategische Entscheidungen nehmen können.
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